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Legalisierung der „Leih-Mutterschaft“?

Was ist ein Mensch?

Das entscheiden juristische, religiöse, ideologische, politische und kommerzielle Instanzen. (CNN 20.02.204)

Weltweit wird die körperliche Selbstbestimmung eingeschränkt. Individuelle Menschenrechte (z.B. die von Kindern) werden höherrangigen (‚gesellschaftlichen‘) Interessen untergeordnet. Frauen dürfen nur begrenzt über sich bestimmen, wenn andere in ihnen eine zweite Rechtsperson konstruieren. (UNFPA, 2024)

Was soll ‚Leih-Schwangerschaft‘ oder ‚Leih-Mutterschaft‘ sein?

In Deutschland befasste sich eine Arbeitsgruppe der Kommission zur reproduktiven Gesundheit und Fortpflanzungsmedizin des Bundesgesundheitsministeriums mit den Möglichkeiten der Legalisierung der „Leih-Mutterschaft“ (Kommissionsbericht 14.04.2024)). Dabei wurden die Rechte des Fetus (‚des ungeborenen Kindes‘) und die der ‚Wunscheltern‘ gegenüber denen der Frau abgewogen. Es handele sich bei Leih-Mutterschaft „nicht um eine reproduktive Arbeit oder körperliche Dienstleistung“, analog zu dem Begriff „Sexarbeit“. Vielmehr übernehme die Leihmutter „… für die Zeit der Schwangerschaft, die Verantwortung für sich und das ungeborene Kind“ (Seite 442) Damit wird ein Mensch konstruiert, der in sich einen anderen Menschen tragen kann, und der für diesen (Untermieter, der anderen gehört) vorübergehend sorgt. Diese (der Biologie widersprechende) Definition ist für die Argumentationen der Kommissionsmitglieder zentral. Sie wird in den weiteren Abschnitten des Textes nicht weiter hinterfragt.

Zitat: „Die Grenze zur Instrumentalisierung der Leihmutter wäre auch dann überschritten, wenn relevante Risiken (d.h. signifikant höhere und wahrscheinlichere als bei einer normalen unkomplizierten Schwangerschaft) für die Frau billigend in Kauf genommen werden würden. Die Gefahr des Kinderhandels muss so weit wie möglich unterbunden werden. Ferner hat das Kind einen Anspruch auf klare und eindeutige Zuordnung zu seinen sorgeberechtigten Eltern sowie auf Kenntnis seiner Herkunft. Risiken der Leih-Mutterschaft für das Kind, die über die einer unauffälligen Schwangerschaft hinausgehen, müssen minimiert werden.“

Formulierungen wie diese widersprechen dem naturwissenschaftlichen Wissen über die Zusammenhänge der Entstehung menschlichen Lebens. Denn Schwangerschaften bei einer sogenannten „Leihmutter“ sind zwangsläufig mit höheren Risiken verbunden.

Denn diese Frauen müssen (bereits vor der Schwangerschaft) vielfach untersucht und mit Hormonen behandelt werden. Vertraglich treten sie (je nach Reproduktionsunternehmen) die Autonomie über ihren Körper und über den Verlauf und die Art ihrer Schwangerschaft ab. Während der Schwangerschaft werden sie intensiver medizinisch begleitet, behandelt und kontrolliert. Damit erhöht sich das Risiko der Pathologisierung der Schwangerschaft, die dann meist mit einem Kaiserschnitt endet. Also mit einem Eingriff, der mit deutlich höheren Risiken verbunden ist als eine normale Geburt.

Das Grundrecht selbstbestimmt über den Verlauf Ihrer Schwangerschaft und der Mutterschaft zu bestimmen (Unversehrtheit) wird durch die Vertrags-Konstruktionen bei von „Leih- oder Miet-“-Schwangerschaften drastisch einschränkt.

Ferner wird das Bonding der Frau nach der Geburt verhindert. Diese psychisch-hormonell-körperliche Umstellung auf eine neue Lebensphase ist nicht nur für das Kind, sondern auch für die Mutter traumatisierend. Wird der Bindungsprozess verhindert, werden zudem die Kinderrechte in erheblichem Maße verletzt. Denn der Vererbungsprozess ist mit der Geburt nicht abgeschlossen, sondern verläuft mit der psychologischen und biologischen Prägung von Hirn, Mikrobiom, Darm und Immunsystem weiter. 

Hélène Delforge, Quentin Gréban: Mama. Ars edition, München 2019, ISBN 978-3-8458-2992-0

Es ist irreführend, im Zusammenhang von „Leih“-Schwangerschaft von „Altruismus“ zu sprechen. Der Begriff soll ein prosoziales Verhalten andeuten, das anderen Personen oder der Gemeinschaft nutzt. Eine Art von Großzügigkeit, die kurzfristig nicht bezahlt wird, und nur das Ansehen steigert. „Leih“-Schwangere haben aber erhöhte Lebenshaltungskosten. Sie können weder beruflich noch ‚ehrenamtlich‘ tätig sein. Vertraglich treten sie die Autonomie über ihren Körper ab, ebenso wie über den Verlauf und die Art ihrer Schwangerschaft. In einigen Ländern erhalten sie dafür von den Leihmutter-Unternehmen nicht mehr als das zu ihrer Existenzsicherung Nötige. Die Verwendung des Begriffes „Altruismus“ dient dann der Verschleierung sklavenähnlicher Verhältnisse.

Schwangere, Mütter, Neugeborene sind besonders verletzlich. Es ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, sie zu schützen. Das gilt auch (und besonders) für Frauen, die ihren Körper für andere zur Verfügung stellen. Denn sie gehen Risiken ein, die ihre psychische und körperlich Gesundheit stärker gefährden, als in einer normalen Schwangerschaft. Und es gilt natürlich auch für Neugeborene, bei denen sich Störungen der verletzlichen Entwicklungsphase nach der Geburt lebenslang auswirken kann. (Web-Site von Betroffenen).

Eine schwangere Frau ist ein biologisch ungetrenntes Ganzes.

Das Verhalten der schwangeren Frau und der jungen Mutter wirkt sich intensiv und lebenslang auf das Ungeborene aus. Das betrifft Ernährung, Medikamente-Einnahme, Suchtmittel-Gebrauch, Schlaf-Verhalten, Umgang mit Belastungen u.v.a. während der Schwangerschaft. Besonders Stressbelastung der Frau kann sich störend auf die Entwicklung des Fetus und des späteren Kindes auswirken. Das heutige Nichtwissen zu diesen Zusammenhängen ist grenzenlos.

Nach der Geburt baut die Mutter des Kindes eine intensive Bindung auf, die ihre und die Psyche des Kindes prägt. Das Kind hat deshalb nach der Geburt das Recht (in dieser für das spätere Leben essenziellen Lebensphase) optimal versorgt zu sein (Bonding).

Der Prozess der Bindung zwischen Mutter und Kind (als Einheit in der Schwangerschaft und nach der Geburt als Symbiose) erschließt sich nicht allein aus der wachsenden Menge experimentell-gewonnener, naturwissenschaftlicher Informationen. Das Aufkeimen der menschlichen Psyche und der Körperlichkeit berühren grundsätzliche, ethische, philosophische, religiöse Fragen nach dem Wesen menschlicher Existenz und Zukunft.

Recht

Kein Teil einer Frau kann einem Dritten, einem Unternehmen oder einer Gesellschaft gehören. Verträge, die eine Frau zum Verzicht auf ihre Entscheidungsgewalt über sich selbst zwingen, können nicht bindend sein. Da eine Frau eine Einheit bildet, kann nur sie bestimmen, was mit Anteilen ihres Körpers geschieht. Das gilt auch dann, wenn sie schwanger ist. Für sie gilt das Grundrecht auf Unversehrtheit als Ganzes. Nur sie kann (nach einem Recht, das sich auf naturwissenschaftliche Gegebenheiten gründet) entscheiden, wie ihre Schwangerschaft verlaufen soll, oder ob sie beendet wird. Deshalb sollte der Strafrechtsparagraf (§ 218 StGB) ersatzlos entfallen.

Die Art, wie eine Frau schwanger geworden ist, ist für ihr Selbstbestimmungsrecht unerheblich. Vor einer Schwangerschaft abgeschlossene Verträge zur Adoption sind nach geltendem deutschem Recht nicht bindend. Ein Kind gilt erst in Deutschland als Rechtsperson ab „Blasensprung und Wehentätigkeit“. Erst nach seiner Geburt kann eine Mutter ihr Kind zur Adoption freigeben oder (nach reiflicher Überlegung) auch nicht.

Sie darf dann im Verlauf von sechs Wochen ihre Entscheidung rückgängig machen. Die Adoption wird erst zwölf Monate nach Geburt rechtsgültig. Im Rahmen des bestehenden Rechts wäre es auch möglich, dass ein Paar einer Frau, die schwanger werden will, einen Embryo „schenkt“. Die empfangende Frau wäre dann die (alleinige) Mutter, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Kritik am Kommissionsbericht:

  • Naturwissenschaftlich betrachtet gibt es jeweils nur eine vollständige menschliche Person. Die Vorstellung, dass man einen Teil eines Menschen verleihen könne, ist eine psychologische (religiöse, ideologische, kommerzielle) Konstruktion.
  • Kinder- und Menschenhandel widersprechen Grundrechten, und gelten weltweit als illegal. Nach Ansicht der Kommission müsse beides aber nur „so weit wie möglich“ unterbunden werden. Grenzüberschreitende „Leihmutter-Verträge“ mit Ländern, die die Selbstbestimmung der Frauen über ihre Schwangerschaft weder achten noch ihnen eine in Deutschland vergleichbare Rechtssicherheit bieten können, widersprechen deutschem Recht. Die Instrumentalisierung von Frauen und Menschenhandel dürfen nicht durch Aufweichungen der aktuellen Gesetzeslage toleriert werden.
  • Die Kommission hat versäumt, Empfehlungen auszusprechen, wie die Gesundheit und die Rechte von schwangeren Frauen und von Neugeborenen im Rahmen der Praktiken kommerzieller „Leih“-Schwangerschaften geschützt werden können. Die Haftung für unerwünschte Ereignisse und lang wirkende, psychische oder somatische Krankheiten nach Eingriffen, die nicht notwendig waren, ist eindeutig zu klären und zu dokumentieren. Die Anbieter medizintechnischer Leistungen müssen umfassend versichert sein.
  • Unversehrtheit, Schutz und Rechtssicherheit einer schwangeren Frau haben (unabhängig von der Art der Zeugung) einen höheren Stellenwert als die Interessen Dritter (z.B. der „Wunscheltern“ oder der am Prozess der Leih-Mutterschaft beteiligten Unternehmen, Ärzt:innen, Manager usw.). Die reproduktiven Rechte von „Wunsch-Eltern“ und „Leih-Schwangerschafts-Unternehmen“ hätten dem Mutter- und dem Kinderschutz eindeutig nachgeordnet werden müssen.
  • Im Kommissionsbericht die Forderung, das Adoptionsrecht in Deutschland zu ändern, weil es gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt. Nach geltendem Recht kann eine Mutter bei der Geburt eine Vaterschaft angeben, wobei unerheblich ist, in welcher Partnerschaft dieser lebt. Sie kann zustimmen, dass ihr Kind von einer Partnerschaft zweier Menschen adoptiert wird, und sie kann diesen Prozess begleiten (ggf. lebenslang). Auch das Aufwachsen des Kindes in einer Dreierbeziehung ist legal.

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Hintergrund, Zusammenhänge, menschliches Leben, technische Möglichkeiten, Literatur, Links

Letzte Aktualisierung: 30.06.2024